Rechtsprechung
BSG, 28.05.2008 - B 6 KA 7/08 B |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Hamburg - S 27 KA 4/05
- LSG Hamburg - L 2 KA 26/06
- BSG, 28.05.2008 - B 6 KA 7/08 B
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- BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 24/06 R
Vertragsarzt
Auszug aus BSG, 28.05.2008 - B 6 KA 7/08 B
In der ersten zum 1.1.1996 geschlossenen Vereinbarung (Nr. 1) sind bestimmte gastroenterologische Leistungen von der Erbringbarkeit in der hausärztlichen Versorgung ausgeschlossen worden (näher dazu Senatsurteil vom 27.6.2007 - B 6 KA 24/06 R - GesR 2008, 22 = ZMGR 2007, 149, zur Veröffentlichung auch in SozR 4 vorgesehen).6 In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die Gliederung der vertragsärztlichen Versorgung in eine hausärztliche und eine fachärztliche Versorgung mit höherrangigem Recht in Einklang steht, und dass die Vertragspartner auf der Grundlage des § 73 Abs. 1c SGB V berechtigt und verpflichtet sind, die Zuordnung der einzelnen ärztlichen Leistungen zum hausärztlichen oder fachärztlichen Versorgungsbereich vorzunehmen (zuletzt Senatsurteil vom 27.6.2007, aaO, RdNr 13 ff).
Die den Hausärzten, die bis zum Inkrafttreten der Vereinbarung Nr. 2 zu § 6 Abs. 2 des Hausarztvertrages (auch) Gastroskopien erbracht haben, eingeräumte Übergangsfrist des § 9 Abs. 2 bis zum 31.12.2002 ist auch unter Vertrauensschutzgesichtspunkten ausreichend bemessen (vgl Senatsurteil vom 27.6.2007, aaO, RdNr 21).
Die vorliegend gegebene Frist von ca zweieinhalb Jahren reichte jedenfalls aus (s dazu schon den Hinweis im Senatsurteil vom 27.6.2007, aaO, RdNr 21 betr Nr. 740 EBM-Ä aF).
- BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 90/96
Kein Anspruch auf pauschale hausärztliche Vergütung bei Erbringung von speziellen …
Auszug aus BSG, 28.05.2008 - B 6 KA 7/08 B
Eine Frist von neun Jahren, wie sie in § 9 Abs. 1 des Hausarztvertrages im Zusammenhang mit der erstmaligen Umsetzung der Trennung der Versorgungsbereiche im Jahr 1994 vorgesehen war (dazu BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 17 S 73), musste nicht auch bei Erweiterungen des Katalogs der in der hausärztlichen Versorgung ausgeschlossenen Leistungen eingeräumt werden. - BSG, 02.10.1996 - 6 BKa 54/95
Gegenstandswert bei Ermächtigungsstreitigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BSG, 28.05.2008 - B 6 KA 7/08 B
Die Antwort auf diese Frage lässt sich ohne Weiteres - ohne dass es der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf - aus den einschlägigen Rechtsvorschriften iVm der bereits vorliegenden Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) entnehmen (…zur Verneinung der Klärungsbedürftigkeit im Falle klarer Antwort siehe zB BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6; SozR 3-2500 § 75 Nr. 8 S 34;… SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38). - BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96
Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage
Auszug aus BSG, 28.05.2008 - B 6 KA 7/08 B
Die Antwort auf diese Frage lässt sich ohne Weiteres - ohne dass es der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf - aus den einschlägigen Rechtsvorschriften iVm der bereits vorliegenden Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) entnehmen (…zur Verneinung der Klärungsbedürftigkeit im Falle klarer Antwort siehe zB BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6;… SozR 3-2500 § 75 Nr. 8 S 34; SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38). - BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92
Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung
Auszug aus BSG, 28.05.2008 - B 6 KA 7/08 B
Die Antwort auf diese Frage lässt sich ohne Weiteres - ohne dass es der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf - aus den einschlägigen Rechtsvorschriften iVm der bereits vorliegenden Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) entnehmen (zur Verneinung der Klärungsbedürftigkeit im Falle klarer Antwort siehe zB BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6;… SozR 3-2500 § 75 Nr. 8 S 34;… SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38).